Statut der ICOR

ICOR, 

ICOR, 3. Weltkonferenz, November 2017

6. Oktober 2010 (Beschluss der ICOR-Gründungskonferenz)

1. April 2014 (Novellierung durch die 2. ICOR-Weltkonferenz)

20. Januar 2016 (Korrektur laut Beschluss 2. ICOR-Weltkonferenz)

15. November 2017 (Novellierung durch die 3. ICOR-Weltkonferenz)

Präambel

Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“ – der eindringliche Aufruf von Karl Marx und Friedrich Engels am Ende des Kommunistischen Manifests wurde als Leitlinie des Befreiungskampfs des revolutionären Proletariats der ganzen Welt formuliert.

Die Entwicklung des imperialistischen Weltsystems ist extrem widersprüchlich:

Während der größte Reichtum aller Zeiten angehäuft wurde und gewaltige Potenziale heranreiften, die ein Leben der gesamten Menschheit in Wohlstand, Gesundheit und Frieden möglich machen, erreichten der Welthunger und die Massenarmut eine nie da gewesene Dimension. Das weltweite Wachstum der Arbeiterklasse und der Fortschritt in der Arbeitsproduktivität gehen einher mit der massenhaften Ruinierung bäuerlicher Existenzen, Massenarbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung. Während der wissenschaftlich-technische Fortschritt längst die Einheit von Mensch und Natur ermöglichen würde, werden die Grundlagen der menschlichen Existenz durch die dramatische Veränderung des Klimas bedroht.

Noch nie war die materielle Vorbereitung blühender sozialistischer Verhältnisse so ausgereift wie heute, zugleich stellt die Krisenhaftigkeit des imperialistischen Weltsystems tendenziell die menschliche Daseinsweise in Frage. Die Gefahr eines alles verschlingenden imperialistischen Krieges lastet seit Jahrzehnten auf der Menschheit, die globale Umweltkrise bedroht die Grundlagen für die menschliche Existenz, weltweit wächst die Familienlosigkeit der Massen mit weitreichenden Verschlechterungen, insbesondere für die Lage der Frauen und Kinder. Die Überausbeutung von Milliarden Menschen hat die Weltwirtschafts- und Finanzkrise 2008 hervorgebracht, die die Welt erschüttert hat.

Das alles schreit nach Ablösung des Kapitalismus durch eine neue Ordnung, in der die Produktivkräfte zum Nutzen der Menschheit eingesetzt werden können. Die Massen der Welt wollen nicht in der kapitalistischen Barbarei untergehen! Die menschenverachtende Politik des internationalen Finanzkapitals fordert den revolutionären Drang der Menschheit nach einer Gesellschaft ohne Ausbeutung, Unterdrückung, Elend, Umweltzerstörung und Krieg heraus, die der Jugend eine Perspektive bietet.

Mit dem Untergang des sozialistischen Lagers aufgrund des Revisionismus hat die Arbeiterbewegung die schwerste Niederlage ihrer Geschichte erlitten. Sie hat die internationale revolutionäre Bewegung wie niemals zuvor für Jahrzehnte in eine Stimmung von Defätismus gestürzt und in ihren Reihen die Zunahme des Liquidatorentums, der Spaltung und Zersplitterung gefördert.

Trotz alledem haben viele revolutionäre Parteien und Organisationen am revolutionären Parteiaufbau festgehalten und den Kampf für nationale und soziale Befreiung fortgesetzt. Dies führte zu vielfältigen Schlussfolgerungen und Erfahrungen im Aufbau neuer revolutionärer und marxistisch-leninistischer Parteien und Organisationen, ihrer wachsenden Fähigkeit die Klassenkämpfe zu führen und ihrer beginnenden internationalen Zusammenarbeit.

So ist die Zeit herangereift für eine neue Stufe der länderübergreifenden Zusammenarbeit der internationalen revolutionären und Arbeiterbewegung und die Entwicklung einer internationalen Einheitsfront gegen den Imperialismus.

Wir brauchen eine Organisationsform der internationalen Kooperation und Koordination für die Tätigkeit der Revolutionäre der Welt im revolutionären Parteiaufbau und Klassenkampf.

Die Gründungskonferenz der ICOR folgt der Erkenntnis von Lenin, dem genialen Führer des ersten sozialistischen Staates der Welt, dass der proletarische Internationalismus nur in den notwendigen Organisationsformen Wirklichkeit werden kann:

Das Kapital ist eine internationale Kraft. Um sie zu besiegen, bedarf es des internationalen Bündnisses der Arbeiter, ihres internationalen brüderlichen Zusammenschlusses.“ (Lenin Werke, Band 30, S. 282/283, deutsche Ausgabe, „Brief an die Arbeiter und Bauern der Ukraine anlässlich der Siege über Denikin“, 1920)

Die ICOR schließt Parteien und Organisationen gleichberechtigt zusammen, die in Bezug auf Größe, praktische, organisatorische und politische Erfahrungen, historisch-ideologische Wurzeln, strategische Aufgabenstellung und sozio-ökonomische Bedingungen sehr unterschiedlich sind. Für ihren gemeinsamen Kampf müssen diese respektvoll zusammenarbeiten und voneinander lernen.

Zur Verwirklichung ihrer Ziele hat die Gründungskonferenz der ICOR folgendes Statut verabschiedet:

Name

International Coordination of Revolutionary Parties and Organizations (ICOR)

Struktur

Weltkonferenz

  1. Das höchste Organ der ICOR ist die Weltkonferenz der Vertreter/Vertreterinnen aller der ICOR zugehörigen Parteien und Organisationen. Die Weltkonferenz soll normalerweise einmal in drei Jahren einberufen werden, aber unter besonderen Umständen kann der Zeitraum durch eine 80-prozentige Mehrheit des ICC auf zwei oder vier Jahre geändert werden. Bei Abstimmungen hat jede Mitgliedsorganisation eine Stimme.

Die Weltkonferenz ist beschlussfähig, wenn über 50 Prozent der Mitgliedsorganisationen vertreten sind und mindestens drei Monate vorher eine Einladung an jede Mitgliedsorganisation erfolgte. Wenn aufgrund besonderer Bedingungen und gerechtfertigter Gründe die Mindestteilnehmerzahl von über 50 Prozent nicht erreicht werden kann, muss eine Legitimation von mindestens über 50 Prozent der Mitgliedsorganisationen vorliegen. Als absolutes Minimum für die Beschlussfähigkeit müssen jedoch über ein Drittel der Mitgliedsorganisationen vertreten sein. Außerdem müssen für die Beschlussfähigkeit von jedem Kontinent mindestens zwei Delegationen anwesend sein.

  1. Die Weltkonferenz verabschiedet zu Beginn eine Tages- und Geschäftsordnung zur Durchführung der Konferenz. Sie wird von einem Präsidium geleitet, welches auf der Konferenz gewählt wird. Die Weltkonferenz wird multilateral vorbereitet, durchgeführt und finanziert.

Die Weltkonferenz findet auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und Pflichten zur Einhaltung der gemeinsam verabschiedeten Konferenzgeschäftsordnung statt.

Die Hauptkonferenzsprache ist Englisch. Die Konferenz organisiert nach Möglichkeit weitere Übersetzungen.

Die Weltkonferenz wählt das International Coordinating Committee (ICC), das die Arbeit der ICOR zwischen den Weltkonferenzen koordiniert, und einen Kassenprüfer/eine Kassenprüferin.

Bei der Beschlussfassung über die grundlegenden Dokumente strebt die Konferenz an, ihre Entscheidungen im Konsens zu fassen. Über prinzipielle ideologische Fragen und grundsätzliche politische Fragen kann nicht durch Abstimmung entschieden werden. Bei Respektierung ideologisch-politischer Unterschiede kann jedoch in Fragen von praktischer Notwendigkeit, bei den Gründungsdokumenten und nach erschöpfender Diskussion eine Mehrheitsentscheidung herbeigeführt werden. Diese erfordert mindestens 80 Prozent der anwesenden Delegiertenstimmen. Alle tagespolitischen Resolutionen können mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Jede Mitgliedsorganisation der ICOR ist in der Beschlussfassung und Umsetzung gemeinsamer Vorhaben autonom und unabhängig. Sie ist für die Verwirklichung der jeweiligen Aufgaben im Klassenkampf und im revolutionären Parteiaufbau eigenständig verantwortlich und muss gemachte Zusagen verbindlich einhalten.

Kontinentalkonferenz

Zu Beginn der gemeinsamen Arbeit der ICOR sollte es Kontinentalkonferenzen in Afrika, Amerika, Asien (einschließlich Australien/Ozeanien) und Europa geben.

Bei Abstimmungen hat jede Mitgliedsorganisation eine Stimme.

Die Konferenzsprache wird entsprechend den jeweiligen Kontinentalkonferenzen festgelegt.

Die jeweiligen Kontinentalkonferenzen wählen das Continental Coordinating Committee (CCC) und einen Kassenprüfer/eine Kassenprüferin.

Die Kontinentalkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 40% der Mitgliedsorganisationen vertreten sind und mindestens drei Monate vorher eine schriftliche Einladung an jede Mitgliedsorganisation erfolgte. Für die Beschlussfähigkeit darf die Repräsentanz der Länder ein Drittel der Mitgliedsländer des Kontinents nicht unterschreiten.

Ansonsten gelten sinngemäß die Bestimmungen zur Weltkonferenz.

Regionalkonferenz

Mit der Ausdehnung der Tätigkeit der ICOR und der Zahl ihrer Mitgliedsorganisationen sollte eine Untergliederung der Kontinente in geeignete Regionen vorgenommen werden. Über die Anzahl der Untergliederungen muss mit dem höchsten Organ der ICOR Einvernehmen hergestellt werden.

International Coordinating Committee (ICC)

Das ICC ist das koordinierende Zentrum der ICOR in der Zeit zwischen den Weltkonferenzen zur Koordinierung der Tätigkeit der Mitgliedsorganisationen und repräsentiert die ICOR in der Öffentlichkeit.

Das ICC besteht aus 7 Mitgliedern, die gleiche Rechte und Pflichten haben. Diese werden in vier getrennten Wahlgängen gewählt.

Die Weltkonferenz wählt zuerst drei Mitglieder, die das Sekretariat des ICC bilden, den Hauptkoordinator/die Hauptkoordinatorin, den stellvertretenden Hauptkoordinator/die stellvertretende Hauptkoordinatorin und den Finanzverantwortlichen/die Finanzverantwortliche.

In einem vierten Wahlgang werden als weitere vier Mitglieder des ICC die Repräsentanten der Continental Coordinating Committees (möglichst die Kontinentalkoordinatoren) sowie deren Stellvertreter gewählt. Sie werden aus den Reihen der von den Kontinentalkonferenzen gewählten CCC vorgeschlagen.

Diese Mitglieder des ICC werden von ihren jeweiligen Parteien und Organisationen der Weltkonferenz vorgeschlagen und von dieser gewählt. Die jeweiligen Parteien und Organisationen, denen die gewählten ICC-Mitglieder angehören, übernehmen die kollektive Verantwortung für die Erfüllung der Aufgabe der Mitglieder im ICC.

Jede Mitgliedsorganisation kann ihr Mitglied auch aus schwerwiegenden Gründen aus dem ICC abberufen und entsprechend ersetzen. Es muss jedoch der gleichen Organisation angehören und es muss schriftlich eine ausdrückliche Bevollmächtigung der Führung der jeweiligen Partei oder Organisation vorliegen.

Jeder Erdteil soll mindestens mit einem Vertreter/einer Vertreterin im ICC repräsentiert sein. Die Kontinentalkonferenzen entsenden je einen Repräsentanten/eine Repräsentantin in das ICC, der/die von seiner Partei oder Organisation bestätigt sein muss. Sie bestimmen zusätzlich einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin als Reserve, der/die ebenfalls bestätigt sein muss.

Das ICC arbeitet im Auftrag der Weltkonferenz und zur Umsetzung ihrer Beschlüsse. Es kann keinerlei Beschlüsse über grundlegende Prinzipien und politische Hauptfragen fassen. Im Zusammenhang mit der Koordinierung der gemeinsamen Arbeit der ICOR-Mitglieder hat das ICC jedoch die Pflicht, Erklärungen und Vorschläge für die praktische Arbeit der Mitgliedsorganisationen auszuarbeiten und gegebenenfalls über ein Konsultativverfahren zur Entscheidung zu bringen.

Das ICC führt regelmäßig Sitzungen durch und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Über die Sitzungen wird eine legitimierte Niederschrift erstellt.

Es ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Das ICC kann andere Mitglieder der ICOR zu seinen Sitzungen einladen. Diese haben im ICC jedoch kein Stimmrecht.

Das ICC legt über seine Tätigkeit auf der Weltkonferenz schriftlich Rechenschaft ab.

Der/die Finanzverantwortliche gibt auf der Weltkonferenz einen Kassenbericht ab, ebenso der Kassenprüfer/die Kassenprüferin.

Der Hauptkoordinator/die Hauptkoordinatorin und sein Stellvertreter/ihre Stellvertreterin sind die Hauptrepräsentanten der ICOR und an die Entscheidungen der Weltkonferenz der ICOR gebunden.

Continental Coordinating Committee (CCC)

Die Regeln zum ICC gelten für das jeweilige Continental Coordinating Committee (CCC) sinngemäß. Wenn aus dringenden Gründen zwischen Weltkonferenzen die Kontinentalkonferenz den Koordinator oder Stellvertreter neu wählt, dann sind diese die Repräsentanten des Kontinents im ICC.

Über die Anzahl der Mitglieder entscheiden die jeweiligen Kontinentalkonferenzen selbst.

Das CCC wählt aus seinen Reihen den kontinentalen Koordinator/die kontinentale Koordinatorin, den stellvertretenden kontinentalen Koordinator/die stellvertretende kontinentale Koordinatorin und den Finanzverantwortlichen/die Finanzverantwortliche, die das Sekretariat des CCC bilden.

Der kontinentale Koordinator/die kontinentale Koordinatorin bzw. im Falle seiner Verhinderung sein/ihr Stellvertreter/seine/ihre Stellvertreterin werden zu den Sitzungen des ICC eingeladen.

Regional Coordinating Committee (RCC)

Die Regeln zum ICC gelten für das jeweilige Regional Coordinating Committee (RCC) sinngemäß.

Über die Anzahl der Mitglieder entscheiden die jeweiligen Regionalkonferenzen selbst.

Das RCC wählt aus seinen Reihen den regionalen Koordinator/die regionale Koordinatorin, den stellvertretenden regionalen Koordinator/die stellvertretende regionale Koordinatorin und den Finanzverantwortlichen/die Finanzverantwortliche, die das Sekretariat des RCC bilden.

Der regionale Koordinator/die regionale Koordinatorin bzw. im Falle seiner/ihrer Verhinderung sein/ihr Stellvertreter/seine/ihre Stellvertreterin werden zu den Sitzungen des ICC als nicht stimmberechtigt eingeladen.

Zur Mitgliedschaft in der ICOR

Allgemeines

  1. Die Mitgliedschaft in der ICOR setzt sich zusammen aus selbständigen und eigenverantwortlichen Parteien und Organisationen aus den verschiedensten Ländern der Welt.

  2. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der ICOR ist die Anerkennung der Prinzipien und grundlegenden Beschlüsse der Weltkonferenz.

  3. Die Anerkennung der Prinzipien und grundlegenden Beschlüsse der Weltkonferenz und die Selbstverpflichtung zu ihrer Verwirklichung erfolgt durch die jeweilige Mitgliedsorganisation selbst. Die Mitgliedschaft in der ICOR wird von der beschlussfassenden Versammlung bestätigt. Eine ideologisch-politische Qualifikation durch die ICOR findet nicht statt.

  4. Die Aufnahme der Mitgliedsorganisationen in die ICOR erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren, das von der Weltkonferenz der ICOR mit der qualitativen Mehrheit von 80 Prozent der anwesenden Delegiertenstimmen beschlossen wird.

  5. Die Mitgliedschaft in der ICOR ist gebunden an die gleichen Rechte und Pflichten der Mitgliedsorganisationen.

  6. Das gemeinsame Organisationsprinzip der ICOR ist die einvernehmliche Koordination und Kooperation seiner selbständigen und eigenverantwortlichen Mitglieder.

  7. Gemeinsame Aufgaben werden je nach Umfang der Aufgabe (Welt, Kontinent, Region) von den betreffenden Gremien der ICOR diskutiert und bestimmt.

Grundlagen für die Mitgliedschaft

  1. Die gemeinsame Basis für die Mitgliedschaft in der ICOR ist der revolutionäre Charakter der jeweiligen Mitgliedsorganisation.

  2. Das schließt unterschiedliche ideologisch-politische Auffassungen und Grundlagen der einzelnen Mitgliedsorganisationen mit ein, soweit sie keinen antagonistischen Widerspruch zum Charakter der ICOR beinhalten.

  3. Gemeinsames strategisches Ziel der ICOR Mitgliedsorganisationen ist die Überwindung des imperialistisch-kapitalistischen Weltsystems und die Durchsetzung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse.

  4. Das gemeinsame strategische Ziel der ICOR kann in den jeweiligen Ländern und durch die Mitgliedsorganisationen mit einer unterschiedlichen Strategie und Taktik verfolgt werden, über die allein die Mitgliedsorganisationen in den einzelnen Ländern zu entscheiden haben.

  5. Eine grundlegende Bedingung für die Mitgliedschaft in der ICOR ist,

  • die reale revolutionäre Arbeit unter und mit den Massen der Ausgebeuteten und Unterdrückten in den jeweiligen Ländern,

  • eine klassenkämpferische Politik und die Ablehnung einer Klassenzusammenarbeit mit den herrschenden Monopolen und ihren Marionetten,

  • die Anerkennung der revolutionären Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse und die Notwendigkeit der Errichtung der Diktatur des Proletariats, welcher Form auch immer,

  • ein klarer Trennungsstrich zum Revisionismus, zum Trotzkismus und zum Anarchismus sowie jeder Form von Antikommunismus wie feindselige Angriffe und die bürgerliche Hetze gegen den so genannten „Stalinismus“ oder „Maoismus“ und die Diktatur des Proletariats,

  • die Anerkennung und Verwirklichung des proletarischen Internationalismus als das gemeinsame Band für die Theorie und Praxis der internationalen Koordination und Kooperation der Mitgliedsorganisationen in Parteiaufbau und Klassenkampf.

Rechte und Pflichten der Mitgliedsorganisationen

  1. Jede Mitgliedsorganisation hat das Recht,

  • aktiv an der gegenseitigen Koordinierung und Kooperation auf internationaler, kontinentaler und regionaler Ebene mitzuwirken und teilzuhaben,

  • an den Veranstaltungen und Konferenzen teilzunehmen und an den gemeinsamen Aktivitäten der ICOR mitzuwirken und Vorschläge für solche zu unterbreiten,

  • die verantwortlichen Organe mit zu wählen und dorthin gewählt zu werden,

  • an den beschlussfassenden Konferenzen entsprechend dem Delegiertenschlüssel stimmberechtigt teilzunehmen,

  • sich unmittelbar an jede andere Mitgliedsorganisation der ICOR zu wenden, um in einer besonderen Form zusammenzuarbeiten, um sachlich zu diskutieren oder Hinweise zu machen, soweit das keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Mitgliedsorganisation bedeutet,

  • sich der Zustimmung zu strittigen Fragen zu enthalten und selbständig und gegebenenfalls auch gegen die Umsetzung gemeinsam getroffener Beschlüsse im eigenen Land zu entscheiden, bei entsprechendem Respekt für die Mehrheitsmeinung in der ICOR,

  • sich auch außerhalb der ICOR beliebig mit anderen Organisationen zusammenzuschließen bzw. an anderen Zusammenschlüssen teilzunehmen, soweit sie nicht explizit gegen die ICOR gerichtet sind,

  • sich entsprechend der vereinbarten Regeln an den gemeinsamen Publikationen zu beteiligen.

Jede Mitgliedsorganisation hat die Pflicht,

  • auf der Basis der gemeinsamen politischen Plattform aktiv für die schrittweise ideologisch-politische Vereinheitlichung der ICOR in allen wesentlichen Fragen einzutreten und die Initiative dafür zu fördern,

  • zur unverbrüchlichen Solidarität und gegenseitigen praktischen Hilfe, entsprechend den eigenen Möglichkeiten,

  • zu einer proletarischen Streitkultur zwischen den Mitgliedsorganisationen,

  • zum gegenseitigen Respekt, zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweiligen Mitgliedsorganisation und der Gleichberechtigung,

  • verlässlich die einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen einzuhalten,

  • zur Beteiligung an der Selbstfinanzierung der ICOR entsprechend den Möglichkeiten.

Aufnahme- oder Ausschlussverfahren

  1. Die Aufnahme in die ICOR erfolgt in der Regel einvernehmlich.

  2. Einwände gegen die Aufnahme müssen auf der Basis der Prinzipien der ICOR erfolgen und nicht etwa aus bilateralen Meinungsverschiedenheiten, die nicht die Aufgaben der ICOR berühren.

  3. Für die Aufnahme muss sich die beantragende Partei oder Organisation schriftlich zu den Prinzipien der ICOR erklären und sich gegenüber der ICOR vorstellen.

  4. Die Aufnahme erfolgt einvernehmlich durch die Regionalkonferenzen bzw., falls noch nicht vorhanden, durch die Kontinentalkonferenzen. Dazu organisiert das zuständige Coordinating Committee ein Konsultativverfahren mit den Mitgliedsorganisationen der Region bzw. des Kontinents. Falls auf diese Weise keine Einvernehmlichkeit hergestellt werden kann, kann die nächste Regionalkonferenz bzw. Kontinentalkonferenz mit mindestens 80 Prozent Mehrheit entscheiden.

  5. Der Austritt aus der ICOR erfolgt durch eine schriftliche und legitimierte Erklärung.

  6. Der Ausschluss einer Mitgliedsorganisation erfolgt auf Antrag einer oder mehrerer Mitgliedsorganisationen. Dieser muss schriftlich begründet werden. Dem Ausschluss müssen 80 Prozent der stimmberechtigten Mitgliedsorganisationen zustimmen.

Finanzen

  1. Die ICOR ist finanziell unabhängig. Sie finanziert ihre gemeinsame Arbeit selbst. Im Vertrauen auf die Massen erschließt sie Geldmittel für ihre Tätigkeit.

  2. Die finanzielle Unabhängigkeit besteht ebenso in den Beziehungen zwischen den der ICOR angehörenden Parteien und Organisationen.

  3. Jede Mitgliedsorganisation verpflichtet sich, entsprechend ihren Möglichkeiten einen finanziellen Beitrag für die Organisationsform und die Arbeit der ICOR zu leisten. Das schließt die gegenseitige solidarische Unterstützung ein.

  4. Jede Mitgliedsorganisation soll dazu einen selbst festzulegenden jährlichen Beitrag an die ICOR leisten.

  5. Jede Mitgliedsorganisation verpflichtet sich, Initiativen zur finanziellen Stärkung der ICOR zu entwickeln. Dazu gehören Spenden sowie Spendenaktionen, Sachbeiträge, Einnahmen aus dem Verkauf revolutionärer Literatur und ähnliche Möglichkeiten.

  6. Die Finanzmittel der ICOR werden bei den jeweiligen Coordinating Committees verwaltet. Dazu wählen die Continental bzw. Regional Coordinating Committees und das International Coordinating Committee aus ihrer Mitte einen Finanzverantwortlichen/eine Finanzverantwortliche. Die Kontinental- bzw. Regionalkonferenzen und die Weltkonferenz wählen Kassenprüfer/Kassenprüferinnen.

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